ETHISCHE RICHTLINIEN DER DEUTSCHEN PSYCHOSYNTHESE GESELLSCHAFT E.V.

Im folgenden Text wird wegen der besseren Lesbarkeit die männliche Form der Nomen benutzt.

 

PRÄAMBEL

 

Bei der Anwendung der Psychosynthese ist von allen Mitgliedern der Deutschen Psychosynthese Gesellschaft ein verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen Person, mit ihrer Aufgabe, sowie mit jenen Menschen gefordert, mit denen sie durch die beratende, therapeutische und ausbildende Begleitung in eine besondere Beziehung eintreten. Die ethischen Richtlinien dienen - dem Schutz der Klienten vor unethischer Anwendung der Psychosynthese durch alle ihre beratend, therapeutisch und ausbildend tätigen Mitglieder; - der Handlungsorientierung ihrer Mitglieder; - als Grundlage für die Abklärung von Beschwerden.

 

1. DIE PSYCHOSYNTHESE-BEGLEITUNG

 

Die Psychosynthese-Begleitung dient der bewussten und geplanten Auseinandersetzung mit psychisch, sozial und/oder somatisch bedingten Leidenszuständen und/oder dem Wunsch nach Veränderung und persönlicher Weiterentwicklung sowohl im personalen als auch im transpersonalen Bereich, z.B. im Einzel-, Paar- oder Gruppensetting.

Der Psychosynthese-Begleiter erfüllt seine Aufgabe in diesem Sinne eigenverantwortlich.

Von ihm wird gefordert, seine Fertigkeit unter Beachtung der Menschenwürde und der Werte der Klienten zu deren Wohl einzusetzen.

 

2. FACHLICHE KOMPETENZ UND FORTBILDUNG

 

Psychosynthese-Begleiter haben ihre Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse und Methoden der Psychosynthese auszuüben. Dieser Erfordernis kann z.B. durch den regelmäßigen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, Supervision, eigenen Therapiestunden usw. entsprochen werden.

 

3. SCHWEIGEPFLICHT

 

Psychosynthese-Begleiter sowie ihre Hilfspersonen sind zur prinzipiellen Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihrer Aufgabe anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Dies gilt auch für die Supervision.

 

4. AUFKLÄRUNGS- UND SORGFALTSPFLICHT

 

Psychosynthese-Begleiter sind verpflichtet, Klienten zu Beginn ihrer Arbeit über die Klientenrechte aufzuklären.

Insbesondere betrifft dies folgende Aspekte:

  • die Art der während der Psychosynthese-Begleitung ggf. anzuwendenden Methoden (sofern angemessen und dem Prozess der Psychosynthese-Begleitung entsprechend) und das Setting (inkl. Absagemodus)
  • den Umfang bzw. die mutmaßliche Dauer der Psychosynthese-Begleitung
  • die finanziellen Bedingungen der Begleitung (Honorar, etwaige Krankenkassenentschädigungen, Verrechnungsmodus versäumter Stunden usw.)
  • die Schweigepflicht
  • die Beschwerdemöglichkeiten.

Den Klienten soll Gelegenheit gegeben werden, zu entscheiden, ob und bei wem sie eine Begleitung eingehen wollen. Psychosynthese-Begleiter haben die Verpflichtung, verantwortlich mit dem besonderen Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis in der Betreuer-/Klientenbeziehung umzugehen. Missbrauch dieses Vertrauensverhältnisses liegt dann vor, wenn Psychosynthese-Begleiter ihre Aufgabe und Verantwortung gegenüber Klienten untreu werden, um ihre persönlichen, z.B. sexuellen, emotionalen, sozialen oder wirtschaftlichen Interessen zu befriedigen. Jede Form des Machtmissbrauchs stellt einen Verstoß gegen die ethischen Richtlinien der Deutschen Psychosynthese Gesellschaft dar. Mangelnde Verantwortung im Umgang mit dem Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis ist ein schwerwiegender Behandlungsfehler.

 

5. VERPFLICHTUNG ZUR SACHLICHEN UND WAHREN INFORMATION

 

Die Information der Klienten hat sachlich und wahrhaftig zu erfolgen. Jede marktschreierische oder irreführende Werbung ist unzulässig. Beispiele für eine derartige irreführende und unzulässige Werbung können sein: Unangemessene Heilsversprechungen und / oder das Aufzählen vieler begonnener Psychotherapieausbildungen ohne Ausbildungsabschluss, das den Eindruck einer umfassenderen oder fundierteren Ausbildung erweckt, als dies der Fall ist.

 

6. KOLLEGIALE ZUSAMMENARBEIT

 

Psychosynthese-Begleiter sind nach Bedarf zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit Vertretern anderer Wissenschaften zum Wohle des Klienten verpflichtet.

 

7. ETHISCHE GRUNDSÄTZE IM AUSBILDUNGSBEREICH

 

Die ethischen Richtlinien sind sinngemäß auch auf das Verhältnis Ausbilder / Auszubildende anzuwenden.

 

8. MITWIRKUNG IM GESUNDHEITSWESEN

 

In ihrer gesellschaftlichen Verantwortung werden Psychosynthese-Begleiter ermutigt, ihren Beitrag zur Erhaltung und Schaffung von Lebensbedingungen zu leisten, die der Forderung, Erhaltung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit und der Reifung und Entwicklung des Menschen dienen.

 

9. PSYCHOSYNTHESE-FORSCHUNG

 

Im Interesse der wissenschaftlichen Weiterentwicklung der Psychosynthese sowie der Erforschung der Wirkungen der Psychosynthese-Arbeit sollen Psychosynthese-Begleiter nach ihren jeweiligen Möglichkeiten an Forschungsvorhaben mitwirken. Die Durchführung von Forschungsvorhaben im Bereich der Psychosynthese sowie Publikationen von entsprechenden Arbeiten muss den oben angeführten ethischen Grundsätzen entsprechen. Die Interessen der Klienten sind vorrangig.

 

Januar 2003